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Wohnbaulückenkataster

Wohnbaulücken in Lage

Das Kataster zur Mobilisierung von Baulücken und Nachverdichtungspotenzialen für das Stadtgebiet Lage (Wohnbaulücken- oder Baulandkataster) erfasst alle im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen städtebaulichen Satzung gelegenen, unbebauten sowie untergenutzten oder nur geringfügig bebauten Wohnbaugrundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind. Die Baugrundstücke sind zeichnerisch in Karten erfasst und in Datenblättern mit zusätzlichen Angaben zu Flur, Flurstücksnummer, Straßennamen, Grundstücksgröße und Planungsrecht dargestellt.

Grundstücke für die Wohnbebauung

Das Kataster, das nach den Vorgaben von § 200 Baugesetzbuch erarbeitet wurde, bezieht sich ausschließlich auf Grundstücke, die für eine Wohnbebauung oder in Ausnahmefällen für eine gemischt genutzte Bebauung nutzbar sind. Unbebaute Gewerbegrundstücke finden sie im Internetangebot des Fachteams Wirtschaftsförderung.

Hinweise zur Nutzung

  • Es wird lediglich von einer grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeit ausgegangen.
  • Es sind grundsätzlich nur Baulücken erfasst, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder einer anderen städtbaulichen Satzung liegen.
  • Aus dem Wohnbaulückenkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden. Eine Bebaubarkeit kann verbindlich immer nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Alle Angaben sínd ohne Gewähr auf Richtigkeit und / oder Vollständigkeit.
  • Unbekannt ist bei den meisten der erfassten Wohnbaulücken, ob seitens der jeweiligen Grundstückseigentümer auch Veräußerungsinteresse besteht.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind im Wohnbaulückenkataster keine Angaben über Grundstückseigentümer, Pächter oder sonstige Nutzer des jeweiligen Grundstücks enthalten. Beschrieben werden kann daher lediglich, ob sich das Grundstück im privaten oder städtischen Besitz befindet.

Um das Baulandkataster aktuell zu halten, werden die Baulücken, die mittlerweile bebaut worden sind, im Laufe der Zeit aus dem Baulückenkataster entfernt. Das Baulandkataster stellt aber immer nur eine Momentaufnahme dar, die trotz flächendeckender Erhebung und regelmäßiger Datenpflege keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Veröffentlichung

Die Stadt Lage hat ihre Absicht, das Baulandkataster der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, einen Monat vor seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Kreises Lippe, Kreisblatt Nr.16, vom 12.03.2012 öffentlich bekanntgemacht. Während dieser Zeit erhielten die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Möglichkeit, bei Bedarf ohne Angabe von Gründen der Veröffentlichung ihres Grundstücks im Baulandkataster zu widersprechen, so dass dieses aus dem Baulandkataster entfernt wird.

Sollten Sie als Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigter mit der Veröffentlichung der Grundstücksdaten nicht einverstanden sein, können Sie dem jederzeit weiterhin widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte unter Angabe der Lagebezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift an die Stadt Lage, Fachteam Planen, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage. Sie möchten ein Grundstück anbieten, das nicht im Baulandkataster enthalten ist? Bitte melden Sie sich einfach bei unserem Fachteam Planen, um die Möglichkeit der Einstellung in das Baulandkataster zu klären.