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Innenstadt

Steigerung der Attraktivität und Stärkung des innerstädtischen Handels

Die Stadt Lage unterliegt, wie alle Städte, gleichermaßen einem ständigen Wandel und wurde zu allen Zeiten geprägt von sozialen, wirtschaftlichen und auch finanziellen Entwicklungen der sie jeweils tragenden Gesellschaften. Gegenwärtig ist sie mit Schrumpfungsprozessen, d. h. mit Einwohner- und Arbeitsplatzverlusten konfrontiert, gekennzeichnet durch Leerstände sowohl im Dienstleistungs- und Handelssektor als auch im Wohnbestand, nicht nur durch Überalterung von Immobilien. Dies stellt nach langen Jahren des Wachstums und der Bestandswahrung neue Herausforderungen an eine zukunftsfähige Gestaltung und Entwicklung der Innenstadt von Lage.

Innenstadtentwicklung

Die insbesondere im jüngsten Zeitraum verfolgten und untersuchten Zielsysteme der Innenstadtentwicklung umfassten funktionale wie städtebauliche Aspekte und zeigten im Ergebnis Potenzialflächen für weiterführende Nutzungen auf.

Diese Untersuchungen dienten und dienen der

  • Verbesserung der Position im regionalen Wettbewerb
  • Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels
  • Sicherung der gewachsenen Einzelhandelsstrukturen
  • Stärkung der wirtschaftlichen Situation
  • Nutzung von Brach- oder untergenutzten Flächen
  • Vermarktung von städtischen Flächen

Entwicklungen sind verständlicherweise in starkem Maße abhängig einerseits von ansiedlungswilligen Investoren andererseits aber auch von Grundstückseigentümern. Die Stadt Lage wird schnell und unbürokratisch Planungsentscheidungen treffen.

Einzelhandelskonzept

Für den Themenbereich des Einzelhandels ist im Jahre 2008 das Einzelhandelskonzept vorgelegt worden, welches im Jahr 2011 fortgeschrieben wurde. In diesem Einzelhandelskonzept sind die Sortimentsliste zur Definition der nahversorgungs-, zentren- und nicht- zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Lage und die vom Rat beschlossene Abgrenzung des Zentraler Versorgungsbereich enthalten. Zum Schutz des Innenstadthandels ist der sogenannte großflächige Einzelhandel nur innerhalb des Zentralen Versorgungsbereiches zulässig.