Stadtplanung
Bauleitplanung
Aufgabe der Bauplanung ist die Steuerung der Bodennutzung, d.h. die Vorbereitung und Leitung der gesamten Bebauung in Stadt und Land, der ihr zugehörigen baulichen Anlage und Einrichtungen und der mit der Bebauung im Zusammenhang stehenden Nutzungen nach bundesrechtlichen Vorgaben. Grundlage des Bauplanungsrechts ist das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die darauf beruhenden Verordnungen, insbesondere die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Hier geht das Baugesetzbuch von er Zweistufigkeit der Bauleitplanung aus.
Zur Steuerung der baulichen Entwicklung und Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde stehen die Bauleitpläne Flächennutzungsplan (FNP)sowie Bebauungsplan (B-Plan) zur Verfügung.
Diese werden von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt (Planungshoheit). Für das Aufstellen dieser Pläne sind allgemeine Grundsätze und das notwendige Verfahren im BauGB genau vorgegeben.
Flächennutzungsplan
Dabei stellt der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan die städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet anhand der allgemeinen Art der Nutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde dar. Er erzeugt, anders als der Bebauungsplan, keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, stellt jedoch für die Verwaltung und andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar. Zeitlich ist der Flächennutzungsplan beschränkt auf die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde. In der Regel ist dieser ausgelegt auf einen Prognose und damit Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren.
Der Bebauungsplan hingegen regelt konkret die Nutzung, Bebauung und Erschließung der Grundstücke für ein definiertes Teilgebiet der Gemeinde. Bebauungspläne sind meist auf Dauer ausgelegt.