Neubau und Unterhaltung von Fahrbahn- und Gehwegflächen
Die Stadt Lage ist als Baulastträger sämtlicher Stadtstraßen für Neubau und Unterhaltung von Fahrbahn- und Gehwegflächen zuständig. Bei Bundes- und Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW und bei Kreisstraßen ist der Eigenbetrieb Straßen des Kreises Lippe für Neubau und Unterhaltung von Fahrbahn- und Radwegflächen zuständig. Für Neubau und Unterhaltung von Gehwegflächen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt wiederum verantwortlich. Mit allen Baulastträgern arbeitet die Stadt Lage sehr eng bei der Realisierung von Neu- und Umbauprojekten zusammen.
Zufahrten
Wenn innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen eine neue Zufahrt zu einem Grundstück geplant wird, ist dafür die Beantragung einer Bordsteinabsenkung erforderlich. Weitere Informationen und einen Zugriff auf das Formular der Beantragung einer Bordsteinabsenkung erhalten Sie auf der Hauptseite unter „Dienstleistungen A-Z“ mit dem Suchbegriff Bordsteinabsenkung beantragen.
Straßenmitbenutzung
Für die Ausführung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, ist bei der Straßenverkehrsbehörde eine verkehrsbehördliche Anordnung zu beantragen. Weitere Informationen und einen Zugriff auf das Formular der verkehrsbehördlichen Anordnung erhalten Sie auf der Hauptseite unter „Dienstleistungen A-Z“ mit dem Suchbegriff Baustelle einrichten.
In Lage parken Sie kostenfrei!
Parkgebühren sind kein Thema bei uns - denn: In Lage parken Sie kostenfrei, immer vorausgesetzt, Sie beachten die Parkscheibenpflicht und die zeitliche Begrenzung auf den Parkplätzen und in der verkehrsberuhigten Innenstadt.