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Natur- und Landschaftsplanung

Zu den Schutzgegbieten zählen die nach dem Naturschutzrecht festgesetzten
  • Naturschutzgebiete,
  • Landschaftsschutzgebiete,
  • Naturdenkmale
  • gesetzlich geschützten Biotope und Landschaftsbestandteile sowie die
  • FFH- und Vogelschutzgebiete als überregional bedeutende Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung.

Schutzgebiete in Lippe

Die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale im baulichen Außenbereich wurden im Rahmen der Landschaftsplanung durch den Kreis Lippe festgesetzt. Die genaue Abgrenzung der Schutzgebiete kann daher auch der Festsetzungskarte der Landschaftspläne entnommen werden.

Für das Lagenser Stadtgebiet sind die Informationen zu den Schutzgebieten in den Landschaftsplänen Nr. 8 Lage und Nr. 14 Teutoburger Wald enthalten bzw. festgesetzt.