Abwasser
Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch veränderte Wasser sowie Schmutz- und Niederschlagswasser das von befestigten oder bebauten Flächen gesammelt abfließt.
Zum Zweck der Abwasserbeseitigung im Einzugsgebiet der Stadt Lage, werden die erforderlichen Anlagen zum Sammeln, Fortleiten, Behandeln und unter Anderem zur Entsorgung des anfallenden Klärschlammes aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben, seitens der Stadt zur Verfügung gestellt.
Die öffentlichen Abwasseranlagen bilden eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit. Art, Lage und Umfang der öffentlichen Abwasseranlagen sowie den Zeitpunkt ihrer Herstellung, Erweiterung, Erneuerung, Änderung, Sanierung oder Beseitigung werden vom Städtischen Abwasserbetrieb im Rahmen der obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht festgelegt.