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Grundstücksentwässerung

Die Grundstücksentwässerung ist ein Überbegriff für die fachgerechte Ableitung von Abwasser auf Grundstücken. Sie besteht aus der Schmutzwasserentwässerung sowie der Oberflächenentwässerung welches in die öffentliche Kanalisation über einen Kontrollschacht eingeleitet wird. Art und Weise der Entwässerung richtet sich dabei nach dem Entwässerungssystem (Trenn-, Misch-, oder Druck- und Vakuumentwässerungssystem) in der jeweiligen Straße oder Baugebiet.

Bei der Trennkanalisation werden Schmutz- und Regenwasser in getrennten Leitungssystemen abgeleitet. Im Mischsystem erfolgt diese Trennung nicht, Schmutz- und Regenwasser werden gemeinsam über einen Kanal abgeführt. Die Druck- und Vakuumentwässerung erfolgt im Trennsystem, wobei das Schmutzwasser gepumpt und das Regenwasser im Freigefälle in das öffentliche Kanalnetz übergeben, versickert oder direkt in das Gewässer eingeleitet wird.

Nach Entwässerungssatzung der Stadt Lage ist jeder Anschlussberechtigte dazu verpflichtet sein Grundstück in Erfüllung der Abwasserüberlassungspflicht nach § 53 Abs. 1 c LWG NRW an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen, sobald Abwasser auf dem Grundstück anfällt (Anschlusszwang). Auch nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen befestigter oder bebauter Grundstücksflächen sind dabei zu berücksichtigen. Die Einleitung von Drainagewasser in die Kanalisation ist nicht zulässig.

Für den Anschluss an das öffentliche Kanalnetz ist ein Antrag zu stellen, der im Zusammenhang mit dem Bauantrag eingereicht werden kann. Für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben, zudem sind für die Benutzung des öffentlichen Kanalnetzes und die Aufbereitung des Abwassers Entwässerungsgebühren zu entrichten.

Genauere Einzelheiten können der Entwässerungssatzung der Stadt Lage entnommen oder bei dem Fachteam für Steuern und Gebühren erfragt werden.