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Gewässerunterhaltung

Laut dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gehören zur Gewässerunterhaltung Maßnahmen die zur Pflege und Entwicklung von Gewässern dienen, mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und ökologischen Funktionsfähigkeit.

Auch im Hinblick auf die EG-Wasserrahmenrichtlinie ist das Flussgebietsmanagement der Stadt Lage stets bemüht, durch umfangreiche und innovative Renaturierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen, alle Oberflächengewässer im Einzugsgebiet in einen „guten ökologischen Zustand“ zu bringen. Folgende Projekte sind bereits umgesetzt worden oder sind aktuell noch in Bearbeitung:

  •          Renaturierung des Haferbaches in Kachtenhausen,
  •          Renaturierung des Gruttbaches am Friedhof Billinghausen,
  •          Renaturierung des Siekbaches in Heiden (Großer Kamp),
  •          Entfernung von Querbauwerken am Rethlager Bach.

In Planung:

  •         Laufverlegung des Oetternbaches in Heiden.