Jugendschutz
Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und im Bereich der Medien. Hierbei geht es um den Verkauf und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren in der Öffentlichkeit, die Ausleihe und den Verkauf von Filmen und Computerspielen und den Besuch von Gaststätten, Tanzveranstaltungen und Diskotheken.
Wird das Jugendschutzgesetz vom Handel oder der Unterhaltungsbranche nicht eingehalten, sollte die Fachgruppe Ordnung oder die Fachgruppe Jugend informiert werden.
Gefährdung für Kinder und Jugendliche
Wenn von einer Veranstaltung oder einem Betrieb, z.B. einer Gaststätte, eine Gefährdung für Kinder und Jugendliche ausgeht, kann die Fachgruppe Ordnung anordnen, dass sich Kinder und Jugendliche dort nicht aufhalten dürfen. Halten sich Kinder und Jugendliche an einem solchen Ort auf, fordert die Ordnungsbehörde sie auf, den Ort zu verlassen, bringt sie nach Hause oder informiert die Fachgruppe Jugend.
Daher finden Kontrollen des Jugendschutzes in der Regel gemeinsam statt. Ansprechpartner sind die nebenstehend aufgeführten Mitarbeiter der Stadt Lage.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Ein besonderer Schutz der Kinder und Jugendlichen liegt in unser aller Interesse. „Kinder stark machen“ bedeutet auch vor allem, sie vor Gewalt und Missbrauch zu schützen: vor Gewalt in den Medien, vor Alkohol und Drogen, sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie vor weiteren Gefährdungen.
Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Gewaltprävention, Hilfe bei Mobbing, Jugendmedienschutz, Vorbeugung von sexuellem Kindesmissbrauch und Suchtprävention.