Offene Ganztagsgrundschule OGS
Leistungsbeschreibung
Die offene Ganztagsgrundschule (OGS) ist mehr als Unterricht - sie bietet Unterricht und Betreuung unter dem Dach der Schule. Hier können Kinder lernen, spielen, Hausaufgaben machen, kreative und musische Angebote wahrnehmen oder Sport treiben. Zusätzlich werden sie ihren individuellen Begabungen und Schwächen entsprechend gefördert.
Gebühren
Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich Beiträge für die Teilnahme ihres Kindes/ihrer Kinder an der Offenen Ganztagsgrundschule zu entrichten.
Die für die Betreuung zu zahlenden Gebühren werden durch die "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Offenen Ganztagsgrundschule" (siehe Donwloadbereich) geregelt.
Die Satzung regelt auch Beitragsermäßigungen und -befreiungen. Diese Vegünstigungen werden nur auf Antrag gewährt.
Benötigte Unterlagen
Bei der Aufnahme des Kindes und danach auf Verlangen haben die Eltern dem Schulträger schriftlich anzugeben und durch zeitnahe Einkommensnachweise zu belegen, welche Einkommensgruppe gemäß § 3 Absatz 1 ihrem Beitrag zugrunde zu legen ist.
Ohne Angabe zur Einkommenshöhe oder ohne den geforderten Nachweis ist der höchste Beitrag zu leisten.
Besonderheiten
Für die Bereitstellung des Mittagessens wird ein gesondertes Entgelt erhoben, dessen Höhe sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Offenen Ganztagsgrundschule richtet. Das Entgelt ist für jedes Kind zu entrichten; die Befreiungstatbestände nach § 5 Abs. 2 gelten hier nicht. Die Erhebung des Entgeltes erfolgt direkt durch die jeweilige Offene Ganztagsgrundschule.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit / Fristen / weiterer Ablauf
Abhängig vom Einzelfall und der Mitwirkung der Antragsteller.