Soziale Leistungen
Die Stadt Lage leistet Hilfen zum Lebensunterhalt für Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Hilfen bei Arbeitslosigkeit
Erwerbsfähige Personen und Angehörige, deren Einkommen und Vermögen nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen, erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetz Zweites Buch (SGB II). Die Leistungen nach dem SGB II umfasst einerseits Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und andererseits Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Die vorgenannten Leistungen werden vom Jobcenter des Kreises Lippe gewährt. Nähere Einzelheiten, Formulare sowie auch Informationen über die zuständige Geschäftsstelle können der Internetseite des Jobcenters Lippe entnommen werden.Hilfen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
Personen, die aus Altersgründen oder wegen Krankheit oder Behinderung auf Dauer nicht erwerbsfähig sind, erhalten bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leistungsberechtigt sind Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder die vollerwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Bei einer vorübergehenden oder eingeschränkten Erwerbsfähigkeit kommen ggf. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht. Diese Leistungen setzen jedoch voraus, dass keine Ansprüche der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und auch keine Ansprüche der Grundsicherung für Arbeit nach dem SGB II bestehen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die materiellen Leistungen für bedürftige Asylsuchende, geduldete Ausländer, Kontingentflüchtlinge sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge zur Sicherstellung eines Existenzminimums während ihres Aufenthalts in Deutschland. Es werden die notwendigen Bedarfe an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts sowie Bedarfe zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen legens gewährt. Des Weiteren werden Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt gewährt.
Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden. Nähere Einzelheiten, Formulare sowie auch Informationen sind auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren für Bau und Heimat zu finden. Mit Hilfe des Wohngeldrechners können Sie den Wohngeldbetrag unter Angabe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, dem monatlichen Grundeinkommen und der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder sowie der entsprechenden Mietenstufe errechnen.
Bitte beachten Sie:
Den tatsächlich gewährten Zuschuss errechnen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachteams Wohngeld verbindlich. Antragsformulare für Wohngeld erhalten Sie auch vor Ort.