Kraftfahrzeug ummelden bei Umzug innerhalb des Kreisgebietes
Leistungsbeschreibung
Die Angaben in den Fahrzeugdokumenten müssen immer den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Bei einem Umzug ist das Fahrzeug umzumelden.
Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Lippe kann der Bürgerservice bei der Wohnsitzanmeldung auch die Adresse im Kfz-Schein ändern.
Für juristische Personen, Handelsunternehmen oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Firmensitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung oder der Dienststelle zuständig.
Ist der Kfz-Schein bereits einmal geändert worden (Aufkleber und Siegel vorhanden) oder hat das Auto kein TÜV mehr, dürfen weitere Änderungen NUR vom Straßenverkehrsamt durchgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
bei Einzelfirmen zusätzlich Personalausweis/Pass des Firmeninhabers - Personalausweis des Fahrzeughalters
- bei Erledigung durch Dritte Vollmacht und Personalausweis oder Pass des Bevollmächtigten
Besonderheiten
Schneller zum Kennzeichen:
Beim Kreis Lippe werden Termine für die Kfz-Zulassungsstelle ab sofort auch online vergeben. Zudem können Kunden Fahrzeugdaten via Internet übermitteln. „Der neue Prozess lässt zu, dass die Kfz-Daten in ein Formular auf der Homepage des Kreises eingetragen werden können“, erklärt Wolfgang Herold, Fachgebietsleiter Straßenverkehr. Nach Angaben der Kreisverwaltung können die Mitarbeiter des Straßenverkehrsamtes anhand der übermittelten Daten die Zulassung des Fahrzeugs vorbereiten. Die Wagenhalter müssen anschließend noch zur Zulassungsstelle kommen, um beispielsweise den Fahrzeugbrief und ihren Personalausweis vorzulegen, die Fahrzeugpapiere ausfertigen und die Kennzeichen abstempeln zu lassen.