Wohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Es besteht Meldepflicht, das bedeutet, wenn eine Person aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Lage zuzieht, muss sich diese Person innerhalb von zwei Woche anmelden.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.
Für Ihre Anmeldung vereinbaren Sie bitte vorab einen Online-Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, dann mit Familienbuch oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbestätigung
Zahlungsart
Eventuell anfallende Gebühren für die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein können Sie in bar oder per EC-Cash (mit PIN) bezahlen.