Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Leistungsbeschreibung
Sofern durch Namenserklärungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bzw. dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) die von Ihnen gewünschte Namensänderung nicht ermöglicht werden kann, könnte als Alternative eine öffentlich-rechtliche Namensänderung in Frage kommen.
Zuständige Namensänderungsbehörde ist der Kreis Lippe in Detmold.
Welche Unterlagen Sie für einen Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung benötigen, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Behörde. Dort können Sie auch den Antrag stellen.