Wohnsitz abmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Personen aus Lage wegziehen und eine Wohnung im Bundesgebiet beziehen, ist eine Abmeldung nicht erforderlich. Sie müssen sich lediglich in Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Wenn Personen ins Ausland verziehen oder obdachlos werden, müssen sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Bitte beachten Sie, dass eine Nebenwohnung nur bei der Gemeinde/Stadt des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden kann.
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. (Die Übermittlung der Abmeldung per E-Mail ist nur mit Unterschrift rechtswirksam.)
Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Dazu müssen der Personalausweis der abzumeldenden Person und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.
Für Ihre Abmeldung vereinbaren Sie bitte vorab einen Online-Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Benötigte Unterlagen
- bei persönlicher Erklärung: Personalausweis
- bei schriftlicher Erklärung: formloser, aber unterschriebener Brief bei Erklärung durch Vertreter: Vollmacht und Personalausweise der abzumeldenden und der bevollmächtigten Person
- bei schriftlicher Erklärung: die Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug