Schwerbehindertenausweis (beantragen, ändern, verlängern, Erhöhung)
Leistungsbeschreibung
Liegt bei Ihnen eine Behinderung vor, so können Sie diese amtlich feststellen lassen. Menschen sind behindert, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen am gesellschaftlichen Leben dauerhaft nur beeinträchtigt teilhaben können. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 % besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Er berechtigt zu folgenden Nachteilsausgleichen:
- Steuervergünstigungen
- Kündigungsschutz für Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für Arbeitnehmer
- Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln
- eventuell vergünstigter Eintritt bei Veranstaltungen (liegt im Ermessen des Veranstalters)
Weitere Nachteilsausgleiche können Sie erhalten, wenn aufgrund Ihrer Behinderung folgende Merkzeichen festgestellt werden können:
- B = Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- BI = Blindheit
unentgeltliche Beförderung ohne Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
und
Parkerleichterungen - G = erhebliche Gehbehinderung
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
unentgeltliche Beförderung mit Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
und
Parkerleichterungen - Gl = Gehörlosigkeit
unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteilung - RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- H = Hilflosigkeit
unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteilung
und
Kraftfahrzeugsteuerbefreiung
Hinweis: Die Anträge werden durch den Kreis Lippe abschließend bearbeitet und entschieden.
Bürgerinnen und Bürger aus Lage können die Leistungen im Bürgerservice beantragen und sich informieren.
Es gibt eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung (EUTB) in Detmold (siehe unten aufgeführten Link).
Benötigte Unterlagen
- Schwerbehinderten-Antragsvordruck sorgfältig ausfüllen (Maschinen- oder Blockschrift)
- Lichtbild (nicht zwingend erforderlich);
- Unterlagen über den Gesundheitszustand nicht älter als 2 Jahre - nur falls vorhanden -
(zum Beispiel Befundberichte, ärztliche Gutachten, Kurschlussgutachten, Pflegegutachten, EKG-, Labor-und Röntgenbefunde, keine Röntgenbilder) - bei Minderjährigen: Name und Adresse des gesetzlichen Vertreters
- bei Ausländern: gültiger Aufenthaltstitel und Passkopie
Besonderheiten
Die Versorgungsverwaltung des Landes NRW bietet Ihnen mit ELSA.NRW die Möglichkeit, auf elektronischem Weg Ihren Schwerbehindertenantrag zu stellen: online, barrierefrei und anwenderfreundlich. Nach Eingabe der Daten müssen Sie eine Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten an Ihrem PC-Drucker ausdrucken, eigenhändig unterschreiben und an die zuständige Schwerbehindertenstelle schicken.
Dies ist aus rechtlichen Gründen erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift befreien Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht, denn nur dann dürfen Ärzte Auskunft über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen geben. Eine elektronische Unterschrift (sogenannte digitale Signatur) ist derzeit noch nicht möglich.
Die ausgedruckte Zusammenfassung Ihrer Antragsdaten muss dem Kreis Lippe innerhalb von 14 Tagen vorliegen.
Dann werden Ihre elektronisch versendeten Antragsdaten bearbeitet. Liegt das Dokument mit Ihrer Unterschrift nicht in dieser Frist vor, werden Ihre Daten gelöscht. Ein Antrag ist damit nicht gestellt.
!! Bitte beachten Sie: ELSA.NRW kann nur von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, die in NRW wohnen. !!
Durchschnittliche Bearbeitungszeit / Fristen / weiterer Ablauf
Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem erforderlichen Aufwand
Rechtliche Grundlagen / Informationen
§ 69 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Links zu weitergehenden (Fach-)informationen / Formularen / Broschüren
- Informationen der Bezirksregierung Münster für Menschen mit Schwerbehinderung
- ELSA NRW - Schwerbehindertenantrag online stellen
- Ratgeber für behinderte Menschen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises
- Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung
- Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung