Wohnsitz ummelden
Leistungsbeschreibung
Es besteht Meldepflicht. Wenn eine Person innerhalb der Stadt Lage umzieht, muss sich diese Person innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde des Kreises Lippes ummelden.
Für Ihre Ummeldung vereinbaren Sie bitte vorab einen Online-Termin, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Wenn Sie Halter eines Fahrzeuges sind (nicht gewerblich), beträgt die Gebühr für die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein 11,10 €, sofern noch keine Änderung (Adressaufkleber) vorgenommen wurde.
Zahlungsart
Eventuell anfallende Gebühren für die Änderung der Anschrift im Kfz-Schein können Sie in bar oder per EC-Cash (mit PIN) bezahlen.
Benötigte Unterlagen
- Ihr Personalausweis
- bei Verlust des Personalausweises ist die Geburtsurkunde mitzubringen
- Wohnungsgeberbestätigung
Besonderheiten
- Nach dem Bundesmeldegesetz (§ 19 BMG) sind Sie verpflichtet, sich innerhalb zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnort anzumelden.
- Die Anmeldung müssen Sie persönlich (oder Ihr Vertreter mit entsprechender Vollmacht) mit den erforderlichen Unterlagen im Bürgerservice vornehmen.
- Sie haben unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Auskunftsersuchen sperren zu lassen.
Lesen Sie hierzu bitte die letzte Seite des Meldescheines.