Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände gegenüber der Stadt Lage bestehen. Der Wohnsitz des Antragstellers oder der Firmenstandort muss daher Lage sein.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, bei Bedarf auch telefonisch, gestellt werden. Bitte geben Sie auf jeden Fall Ihre genaue Anschrift an und - soweit bekannt - das Kassenzeichen, unter dem Sie fällige Gemeindesteuer-Forderungen beglichen haben.