Ein Bändchen für alle
Nachweis der 2-G-Regel gilt nun für Einzelhandel und Weihnachtsmarkt
Alle Lagenser Händler, deren Sortiment nicht unter das Stichwort „täglicher Bedarf” fällt, dürfen nach aktueller Corona-Schutz-Verordnung nur noch Kunden einlassen, die geimpft oder genesen sind. Und damit keiner schummeln kann, müssen sie außerdem die Lichtbildausweise prüfen. Das ist mitunter für beide Seiten aufwändig. Die Händler in Lage bekommen nun Unterstützung durch den Stadtmarketing-Verein Lage e.V. Ab sofort können sich Kunden montags bis samstags ab 9.30 Uhr an der Eingangshütte zum Weihnachtsmarkt ein Bändchen aushändigen lassen – vorausgesetzt sie sind geimpft oder genesen und ein Lichtbildausweis zur Identitätsbestätigung vorgelegt wird. Wer solch einen Nachweis trägt, hat dann Zutritt zum Lagenser Einzelhandel, ohne sich nochmals kontrollieren lassen zu müssen. Natürlich wird darüber hinaus weiterhin in den einzelnen Geschäften kontrolliert, ob geimpft oder genesen.