Gut betreut in der Kindertagespflege
Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in einer kleinen, überschaubaren Gruppe mit einer festen Bezugsperson (Kindertagespflegeperson) in familiärem Umfeld. Insbesondere für die Betreuung der ganz Kleinen ist Kindertagespflege wegen der Familiennähe und der engen Bindung eine attraktive und flexible Bereuungsform, die auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.
Kindertagespflegepersonen übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle können Gruppenerfahrungen im kleinen, überschaubaren Rahmen gemacht werden. In einer Kindertagespflegestelle dürfen maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Diese Situation ermöglicht soziales Lernen ebenso, wie eine begrenzte Auswahl an Spielpartnern.
Kinder mit langen Betreuungszeiten werden immer von derselben Person betreut. Besonders für Kinder unter drei Jahren kann dies aus entwicklungspsychologischer Sicht ein wertvoller Aspekt sein. Mittelpunkt/ Ziel der Kindertagespflege ist die Kindererziehung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.
Die Kindertagespflegeperson begleitet die Kinder in ihrer Entwicklung, fördert sie individuell und unterstützt sie dabei die Welt zu entdecken. Sie plant pädagogische Angebote für sie, fördert ihre Bildung und gibt ihnen die Möglichkeit, eigene Erfahrungen zu machen.
In Lage werden aktuell 106 Kinder bei insgesamt 24 Kindertagespflegepersonen betreut. Seit Anfang des Jahres wird das erste inklusive Kind bei einer Kindertagespflegeperson betreut. Wir freuen uns, dass das Kind im Rahmen der Kindertagespflege durch eine Kindertagespflegeperson mit anderen Kindern im familiären Rahmen betreut wird. Ebenso freuen wir uns, dass im Sommer die erste Großtagespflegestelle eröffnet. Großtagespflege bedeutet, dass insgesamt neun Kinder von mindestens zwei Kindertagespflegepersonen betreut werden.
Möchten Sie Ihr Kind von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen?
In der Regel erkundigen sich die Eltern bei der Fachgruppe Jugend nach einer Kindertagespflegeperson, die meist in der Nähe ihrer Wohnung oder Arbeitsstelle gesucht wird. Nach dem ersten Kennenlernen entscheiden sich Eltern und Kindertagespflegeperson, ob sie das Kindertagespflegeverhältnis eingehen wollen.Die Vermittlung einer Kindertagespflegeperson ist kostenfrei.
Die Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege sind in einer Satzung geregelt. Die entsprechende Satzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Lage.
Wird Ihnen die Kindertagespflegeperson über die Fachgruppe Jugend vermittelt, ist Ihr Kind in der Landesunfallkasse (LUK) gesetzlich unfallversichert.
Haben Sie Interesse, als Kindertagespflegeperson tätig zu werden?
Kindertagespflegepersonen müssen durch ihre Persönlichkeit, ihre Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit den Eltern und anderen Kindertagespflegepersonen geeignet sein. Die Freude im Umgang, im Zusammensein und ein liebevoller Umgang mit Kindern sind, wie das Einfühlungsvermögen, Toleranz und Akzeptanz wichtige persönliche Voraussetzungen, um Kindertagespflegeperson zu werden.
Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder entweder im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten, kindgerechten Räumen.
Kindertagespflegepersonen werden nach dem QHB (Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege) in einem Umfang von 300 Unterrichtseinheiten qualifiziert. Darüber hinaus ist ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zu absolvieren und es muss ein erweitertes Führungszeugnis für alle im Haushalt lebenden Personen ab 14Jahren vorgelegt werden. Weiterhin muss eine Gesundheitsbescheinigung vom Arzt und ein Masernschutznachweis aller im Haushalt lebenden Personen vorgelegt werden.
Die Pflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt beantragt, von dort überprüft und erteilt, wenn die Eignung von Kindertagespflegeperson und Räumlichkeit vorliegt.
Die drei Aspekte Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsleistung müssen im Rahmen der Kindertagespflege gewährleistet sein. Die persönliche Eignung kann also immer dann festgestellt werden, wenn die Kindertagespflegeperson in der Lage ist, sich am Alter, dem körperlichen und seelischen Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes, einschließlich seiner ethnischen Herkunft orientieren und angemessen darauf eingehen kann. Darüber hinaus ist nach Art und Umfang der Betreuung die soziale Situation der Familie angemessen zu berücksichtigen.
Haben Sie Interesse, als Kindertagespflegeperson tätig zu werden, dann melden Sie sich gerne bei der Fachgruppe Jugend der Stadt Lage.
Ansprechpartnerinnen:
Corinna Höwing, 05232/ 601-517, c.hoewing@lage.de
Nina Hamacher, 05232/ 601-555, n.hamacher@lage.de
Stefanie Ambrosius, 05232/ 601-532, s.ambrosius@lage.de
Weitere Informationen unter www.aktionswoche-kindertagespflege.de .