Verpflichtung zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung in der Lagenser Innenstadt ab 5. Dezember
Allgemeinverfügung für das Gebiet des Kreises Lippe erlassen
Der Kreis Lippe hat mit Bekanntmachung vom heutigen Tage eine Allgemeinverfügung für das Gebiet des Kreises Lippe zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
In den in der Anlage zur Allgemeinverfügung benannten Bereichen sowie den dort benannten öffentlichen Plätzen und Straßen gilt demnach die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske (d. h. Mund-/ Nasenbedeckung i.S.d. CoronaSchVO), unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt grundsätzlich für alle Personen, die die in der Anlage zur Allgemeinverfügung benannten Bereiche nutzen.
Für die Stadt Lage sind das: Am Drawen Hof (einschließlich Parkplatz), Clara-Ernst-Platz, Marktplatz, Bergstraße, Friedrichstraße zwischen Einmündung Lange Straße und Einmündung Rhienstraße, Gerichtsstraße zwischen Marktplatz und Einmündung Hellmeyerstraße, Lange Straße zwischen Einmündung Friedrich-Petri-Straße/Stauffenbergstraße und Einmündung Friedrichstraße/Bruchstraße, Meierstraße.
Weitere Informationen sind dem Amtsblatt des Kreises Lippe Nr. 119 vom 04.12.2020 zu entnehmen.