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Schiedswesen

Schlichten statt Richten - Versuch der gütlichen Einigung in Streitfällen

Schiedspersonen haben die Aufgabe, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten sowie Strafsachen gütlich zu einigen, damit Prozesse vor dem Gericht vermieden werden. Auseinandersetzungen sollen schneller, unbürokratischer und Kosten sparender beigelegt werden.

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung sowie die Erstattung der ihnen entstehenden Sachkosten.

Voraussetzungen

  • Eignung nach Persönlichkeit und Fähigkeiten
  • Alter zwischen 25 und 75 Jahren
  • wohnhaft in dem betreffenden Schiedsamtsbezirk
  • Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter
  • die Person darf nicht unter Betreuung stehen sowie nicht durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt sein

Schiedspersonen werden vom Rat jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt.

Aufgaben

Die Schiedspersonen bemühen sich, insbesondere Streitigkeiten aufgrund folgender Delikte zu schlichten:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Bedrohung
  • Sachbeschädigung
  • leichte Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten bzgl. Gartenpflege, Lautstärke usw.

Innerhalb der Stadt Lage ist eine Schiedsperson tätig.

Sprechstunde der Schiedspersonen: Eine der beiden Schiedspersonen der Stadt Lage ist jeweils mittwochs ab 16.30 Uhr im Rathaus I erreichbar. Um eventuelle Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme zu empfehlen.