Aktualisierte Verordnungen der Landesregierung NRW zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Corona-Schutzverordnung und Test- und Quarantäneverordnung gelten ohne wesentliche Änderungen bis zum 30. Juni 2022 weiter
Die Landesregierung NRW hat mit Wirkung vom 21.06.2022 die Corona-Schutzverordnung ohne wesentliche Änderungen bis zum 30.06.2022 verlängert.
Die wichtigsten Regeln in einer Übersicht des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
Die Textfassungen aufgeführter Verordnungen finden Sie unter nachfolgenden externen Links
- Corona-Schutzverordnung (Lesefassung mit Wirkung von 21.06.2022), Anlage 1 (Hygieneregeln für Privatpersonen), Anlage 2 (Hygieneregeln für Unternehmen und Veranstaltungen)
- Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung (Fassung von 26.04.2022)
- Coronatest- und Quarantäneverordnung (Fassung gültig ab 21.06.2022 - ohne Änderungen verlängert -)
Die Bürgerinnen und Bürger werden um Beachtung und Einhaltung der in der Verordnung getroffenen Regelungen und Restriktionen gebeten.
Weitere Informationen über wichtige Telefonnummern unter Internetadressen sowie auch zum Beispiel die aktuellen Corona-Fallzahlen der einzelnen Kommunen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Lippe.