Ehefähigkeitszeugnis

Bescheinigung zur Eheschießung im Ausland

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland. Es wird bescheinigt, dass der Eheschließung kein Ehehindernis, insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit oder ein Eheverbot, entgegensteht. Das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Ehefähigkeitszeugnis - Wo erhalte ich ein Ehefähigkeitszeugnis?

Das Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes in Deutschland für eine Eheschließung im Ausland ausgestellt. Wenn Sie in Lage gemeldet sind oder Ihr letzter deutscher Wohnsitz in Lage war, ist das Standesamt Lage für Sie zuständig. Bestand niemals ein Wohnsitz in Deutschland, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Der Antrag kann dann bei jedem Standesamt in Deutschland gestellt werden.

Ehefähigkeitszeugnis - Welche Unterlagen benötige ich?

Die Vorlage der Personenstandsdokumente richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen (Familienstand, Staatsangehörigkeit, Vorehen usw.). Es werden auch Unterlagen von Ihrer/Ihrem Verlobten benötigt.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Standesamt, welche Unterlagen Sie für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses beschaffen müssen und berücksichtigen Sie dies bei Ihrer zeitlichen Planung.

In jedem Fall wird ein gültiges Ausweisdokument benötigt.

Ehefähigkeitszeugnis - Wie ist der Ablauf?

1)    Kontaktaufnahme zum Standesamt

 Kontaktieren Sie das Team des Standesamtes und erhalten eine Beratung hinsichtlich der einzureichenden Dokumente.

 2)    Einreichung der erforderlichen Unterlagen

 Bitte reichen Sie die Unterlagen im Original hier ein.

 3)    Prüfung der Unterlagen

 Das Team des Standesamtes prüft die eingereichten Unterlagen und bereitet die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses vor.

4)    Terminvereinbarung

 Das Team des Standesamtes wird sich bei Ihnen bezüglich eines Termines melden.

5)    Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

 Sie geben in dem Termin beim Standesamt Ihren Antrag ab und im gleichen Zuge wird Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis nach Zahlung der Gebühr ausgehändigt.

Ehefähigkeitszeugnis - Welche Kosten entstehen?

Die Kosten sind für jedes Ehefähigkeitszeugnis setzen sich individuell zusammen.

  • 55,00 € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach deutschem Recht
  • 100,00 € für Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach ausländischem Recht
  • Ggfs. weitere Kosten bei anderen Stellen sind möglich (bspw. Urkundenüberprüfung)

Die Zahlung erfolgt per Giro Card.