Schutzgebiete


Der Gebietsschutz trägt unmittelbar zur Erhaltung von Arten und ihren Lebensräumen bei. Hinsichtlich Größe, Schutzzweck und Schutzziel und den daraus resultierenden Nutzungseinschränkungen werden unterschiedliche Schutzgebietskategorien unterschieden, die sich auch überlagern können:

Die großflächigen Naturparks (NTP) dienen neben dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt auch der Erholung und dem nachhaltigen Tourismus sowie der Umweltbildung (BNE, Bildung für nachhaltige Entwicklung). In Naturparks wird eine umweltgerechte Landnutzung angestrebt. Lage liegt im 2700 Quadratkilometer großen Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge. Schwarzstorch, Uhu und die scheue Wildkatze sind hier zu Hause.

Allgemeine Infos zum Naturpark Teutoburger Wald / Eggegebirge: Die Naturparke Nordrhein-Westfalens

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Typische Ausprägungen nordrhein-westfälischer Landschaften werden in Landschaftsschutzgebieten (LSG) erhalten. Dabei soll die Landschaft in ihrer vorgefundenen Eigentümlichkeit und Einmaligkeit zusammenhängend erhalten werden. Die Ausweisung kann aus ökologischen oder ästhetischen Gründen („Vielfalt, Eigenart und Schönheit“) erfolgen, aufgrund einer kulturhistorischen Bedeutung oder aufgrund einer besonderen Bedeutung für die Erholung. Dabei muss mindestens einer dieser Schutzzwecke erfüllt sein. Auch bebaute Flächen können in Landschaftsschutzgebiete miteinbezogen werden wie z.B. Gehöfte oder Streusiedlungen. Landschaftsschutzgebiete sind in der Regel großflächiger und mit geringeren Nutzungseinschränkungen verbunden als Naturschutzgebiete.

Für bestimmte Lebensraumtypen und Arten, für deren Fortbestand ganz Europa Sorge tragen muss, müssen gemäß der sogenannten FFH-Richtlinie der EU "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" ausgewiesen werden, um eine langfristige gute Überlebenssituation für diese Arten und Lebensräume zu gewährleisten. Diese FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete (VSG), die gemäß der Vogelschutzrichtlinie der EU für europäische Vogelarten auszuweisen sind, werden zusammengefasst als Natura 2000 - Gebiete bezeichnet und bilden ein EU-weites Schutzgebietsnetz. Für Lage sind dies:

Die Natura 2000 - Gebiete in Lage sind zugleich Naturschutzgebiete: Diese Schutzgebietskategorie umfasst meist wenig vom Menschen überprägte Landschaften. Eine Ausnahme in Lage sind die durch Abgrabung von Sand, Kies oder Mergel neu entstandenen Stillgewässer, wodurch sich die Artenvielfalt und damit der Schutzcharakter in diesen Bereichen enorm erhöht haben. Wichtige Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten sind z.B., auf den Wegen und Pfaden zu bleiben, Hunde anzuleinen sowie der Tier- und Pflanzenwelt keinen Schaden zuzufügen. Das Angeln oder die Jagd können erlaubt sein, etwaige Einschränkungen und Verbote ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Folgende Naturschutzgebiete sind in Lage ausgewiesen:

Teile von Natur und Landschaft wie z.B. Baumreihen, Hecken oder Kleingewässer können als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) gesichert werden.

Kleinere Objekte wie z.B. Einzelbäume oder Felsen, sogenannte "Einzelschöpfungen der Natur", werden oft als Naturdenkmale (ND) ausgewiesen. Ein bedeutendes Natur- und auch Bodendenkmal sind die Johannissteine in Lage, mächtige Granitblöcke als Zeugen der Eiszeit und ehemalige Kultstätte (1883_845_1.PDF).  

Ferner genießen bestimmte Teile von Natur und Landschaft mit besonderer Bedeutung als Geschützte Biotope (GBT) im Einzelnen gesetzlichen Schutz (§ 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG NRW). Dies sind z.B. Quell- und natürliche Gewässerbereiche, Höhlen oder Moore. Ebenfalls gesetzlichgeschützt sind in Nordrhein-Westfalen die Alleen an Verkehrsflächen oder Wirtschaftswegen (§ 41 LNatSchG NRW).                                                                                      

In Lage gilt zudem eine spezifische Baumschutzsatzung mit ganzjährig zu beachtenden Schutzvorschriften Verlinkung.

Die genaue Lage der wichtigsten Schutzgebietskategorien im Stadtgebiet von Lage finden Sie nebenstehend im Feld "Externe Links".