Natur- & Artenschutz
Die Anfänge des Naturschutzes gehen auf das 19. Jahrhundert zurück, als natürliche Ressourcen zunehmend durch technischen Fortschritt, Industrialisierung und Verstädterung beansprucht wurden.
Man erkannte den Wert von Natur und Landschaft als existentielle Lebensgrundlage und im Kontext dazu die eigene Verantwortung für die zukünftigen Generationen.
In Deutschland ist die Grundlage für den Naturschutz in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert. Wichtige Regelwerke sind das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW).
Für die Bewältigung von Naturschutz und Landschaftspflege als gesamtgesellschaftliche Aufgaben kommen rechtliche, planerische und praktische Steuerungsinstrumente zum Einsatz: