Sterbefall melden
Der Sterbefall ist immer beim Standesamt des Sterbeortes zu melden, unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen.
Sterbefall melden – Welche Unterlagen benötige ich?
- Gültiges Ausweisdokument des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt ausgefüllt; grüner Zettel)
- Sterbefallanzeige (wird in der Regel vom Bestatter ausgefüllt)
Zusätzliche Unterlagen können je nach Situation erforderlich sein:
- Ledig: Geburtsurkunde
- Verheiratet: Eheurkunde
- Geschieden oder verwitwet: Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde und entsprechender Nachweis über die Auflösung (z.B. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners)
Sterbefall melden – Fehlende Unterlagen
Fehlen Unterlagen, kann der Sterbefall ggf. vorübergehend zurückstellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Pflicht zur schnellstmöglichen Nachreichung der fehlenden Unterlagen besteht, auch wenn diese ggf. aufwendig beschafft werden müssen. Die endgültige Beurkundung erfolgt erst nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und erst danach können die Sterbeurkunden ausgestellt und wichtige Mitteilungen versandt werden. Solange der Fall nicht endgültig beurkundet ist, können Abmeldungen beim Einwohnermeldeamt, Finanzamt, Krankenkasse etc. nicht erfolgen. Es können auch keine Anträge auf sonstige Leistungen (Witwen- und Waisenrenten, Bestattungsbeihilfen u.s.w.) bearbeitet werden.
Sterbefall melden – Wie ist der Ablauf?
1) Kontaktaufnahme zum Standesamt
Kontaktieren Sie das Team des Standesamtes und erhalten eine Beratung hinsichtlich der einzureichenden Dokumente für die gewünschte Beurkundung.
2) Einreichung der erforderlichen Unterlagen
Bitte reichen Sie die Unterlagen im Original hier ein.
3) Prüfung der Unterlagen
Das Team des Standesamtes prüft die eingereichten Unterlagen und bereitet die Beurkundung vor.
4) Terminvereinbarung
Das Team des Standesamtes wird sich bei Ihnen bezüglich eines Termines melden.
5) Beurkundung des Sterbefalls
Der Sterbefall wird offiziell beurkundet und Sie erhalten direkt die 3 zweckgebundenen Sterbeurkunden für sozialversicherungspflichtigen Zwecke (Rente, Krankenkasse und Pflegeversicherung), sowie die von Ihnen bestellten gebührenpflichtigen Sterbeurkunden.
Sterbefall melden – Welche Kosten entstehen?
- Die Beurkundung des Sterbefalls ist kostenlos.
- 14,00 € für die erste Sterbeurkunde
- 7,00 € für jede weitere Sterbeurkunde (wenn Sie mehrere Ausfertigungen derselben Urkunde gleichzeitig bestellen)
- ggf. 16,50 € für den Leichenpass
- ggf. 11,00 € für die Zurückstellungsbescheinigung
Die Zahlung erfolgt per Giro Card.
Sterbefall melden – Zusätzliche Tipps und Hinweise:
- Vorbereitung: Sammeln Sie alle benötigten Unterlagen rechtzeitig.
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten telefonisch einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden. Sollten bei diesem Termin alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, kann es im Einzelfall möglich sein, dass die Beurkundung direkt durchgeführt werden kann, planen Sie also etwas Zeit für Ihren Besuch im Standesamt ein.
- Bestattungsunternehmen: Lassen Sie sich vom Team des Bestattungsunternehmens umfassend beraten.
- Beerdigung im Ausland: Für Bestattungen im Ausland ist eine zweite Leichenschau durch das Gesundheitsamt des Kreises Lippe erforderlich. Zudem benötigen Sie für die Überführung einen Leichenpass. Diesen können Sie bei uns beantragen.